Hallo Wilder! Ich möchte euch eine kleine Geschichte erzählen, die sich jüngst zugetragen hat. Ein junger Bursche wollte Teile für seine Wilde eintragen lassen. Naiv und dumm wie er nun mal ist, dachte er, es könnte Probleme mit dem Hyper Charger geben, weil Gutachten und HC nicht zusammen gehören. Aber falsch gedacht. Bei der ersten Anlaufstelle GTU lehnten sie die Eintragung des Heckteils und der Nummernschildhalterung ab. Bei EVT auch. Beide verwiesen mich an den TÜV Nord nur dieser ist befugt diese Art der Eintragung durchzuführen. Schöne Scheiße! In die Höhle des Löwens! Tolle Wurst. Nun, beim TÜV angekommen mußte ich nur eineinhalb Stunden warten bis ich zur Sonderabnahme aufgefordert wurde. Ein freundlicher Prüfer der vom Alter her schon bei Adolf die Panzer abgenommen haben könnte winkte mich zu sich. Nachdem ich ihn erklärte was ich von ihm will, wurde auch sein P im Gesicht kleiner und er kämpfte sich durch Berge von Gutachten. Teil für Teil wurde ausgiebig durchdiskutiert. Zu meiner Überraschung wußte er überhaupt nicht wozu ein Hyper Charger da ist, was ich ausnutzte und sagte das ist nur ein anderer Luftfilteraufsatz wegen der Optik. Trotzdem mußte ich wiederum mit ihm diskutieren wozu ein normaler Luftfilter eine Klappensteuerung hat. Nachdem wir alle Teile durchgegangen sind mußte ich mit ihm ins Büro. Theorie war angesagt. Das europaische Teilezulassungsgesetz, die Kürzel E1, E4, 50R usw.usw. Nach dreieinhalb Stunden schweißtreibenden Arbeit hatte ich ihn fast alle Bedenken ausgeredet. Mit einem Mängelbericht und einer Rechnung über 131,20 Euro schickte er mich zur Kasse.
In dem Mängelbericht führte er folgende Punkte auf: 1. Katzenauge hinten fehlt. 2. Nummernschildgrundplattezu schmal - erforderlich ist 280 Breit, 210 Hoch. 3. Hintere Radabdeckung fehlt.
Innerhalb von 20 Minuten bin ich nach Hause gefahren, habe die Mängel beseitigt, bin wieder hin und habe meinen Brief mit allen Änderungen eingetragen abgeholt. Aber seht euch mal das Foto an, wie sie aussah.