Hier findet Ihr alles zum Thema TÜV. Grundsätzlich ist jeder TÜV Prüfer dein Freund und wird dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Versuch es ruhig einmal! Bau ein Teil an und fahre zum TÜV. Die netten Herren werden dir erklären wie du was anzubauen hast und ob es eingetragen werden muß.
Interessant wird es erst, wenn du Blinkergläser ohne E - Zeichen hast, Schwinge und Reifen ohne ABE oder Gutachten etc. Dann hast Du ein Problem! Fangen wir klein an. Im Segment Grundlagen gehen wir erstmal auf die allgemeinen Bestimmungen für unsere Dicke ein und arbeiten uns dann voran.
Mindestens 60 cm ( im Quadrat ) z.B. Durchmesser = 87 mm oder 6 x 10 mm.
Die Mindestspiegelfläche hat sich 1999 von 60 cm auf 68 cm ( im Quadrat ) geändert.
Spiegel sind nicht eintragungspflichtig!
Tip: Die sogenannten Mirrors oder F1 Spiegel, die zur Zeit überall angeboten werden, sind nicht erlaubt. Sehen zwar gut aus, aber man kann durch die Vibrationen unserer Dicken absolut nix erkennen. Selbsttest!
Lenkerhöhe über Sitz max. 500 mm.
Lenkeinschlag = Finger dürfen nicht eingeklemmt werden.
Bohrungen sind nur zwischen den Klemmungen erlaubt und die Kabelverlegung darf nur einseitig sein.
eintragungspflichtig
Tip: Völliger Schrunz! HM, Thunderbike etc. bieten Lenker mit mehreren Bohrungen an. Wie soll man sonst die Kabel von den Schaltern in den Lenker verlegen? Also müßen auch unter dem Schaltergehäuse Bohrungen sein und die Kabel nur auf einer Seite zu verlegen ist ja wohl auch hohl, oder nicht. Für diese Lenker wird die ABE gleich mitgeliefert.
Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65mm Mindestlänge. Der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200 Kg aushalten. Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60 cm Mindestlänge. Einzelsitzbank Mindestlänge 30 cm, höchstens 40 cm.
Anzahl der Sitzplätze eintragungspflichtig.
Bemerkung: Einzelsitz Mindestlänge 30 cm, höchstens 40 cm? Die Angaben stimmen auch nicht, auch wenn es so im Gesetzestext steht. Die Einzelsitze dürfen sehr wohl länger als 40 cm sein und die Sitze sind nicht eintragungspfichtig, nur die Anzahl der Personen.
Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Strasse entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht höher als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
Nicht eintragungspflicht ( soweit zu normalen Halterungen, die mittig montiert sind )
Seitliche Kennzeichenhalterungen dürfen nicht Breiter sein, als der Rest vom Motorrad ( bei einer Flyerbar kein Problem ), also dürfen nicht überstehen. Die 30 Grad Neigung darf auch sein. Die Abmessungen Ober-, Unterkante stimmen auch und das Nummernschild muß aus einem Winkel von 30 Grad hinten jeweils links und rechts zu erkennen sein. Desweiteren muß die Nummernschildbeleuchtung oberhalb oder unterhalb des Nummernschilds montiert sein und das Rücklicht und das Katzenauge ( für das Katzenauge gibt es eine Normgröße ) müßen mittig am Motorrad montiert sein. Seitliche Kennzeichenhalter sind eintragungspflichtig.
Mein Lieblingsthema!
Untere Kante der Radabdeckung : 150 mm über einer gedachten Horizontalen durch die Radachse bei belastetem Fahrzeug. Bei Fahrzeugen mit EG Betriebserlaubnis stimmt das immer. Nicht eintragungspflichtig. Eine gekürzte Radabdeckung ist bei Nicht EG ABE theoretisch auch möglich.
Das Kennzeichen gilt nicht als Radabdeckung.
Rat: Wenn Ihr euch Heckfender selber baut oder kurze kauft, müßt Ihr drauf achten. Der TÜV geht entweder so wie oben vor, oder er sagt: " Ziegen sie eine Linie horizontal über die Radachse und eine Linie vertikal über die Radachse. Gehen Sie jetzt in einem 45 Grad Winkel von der Achsenmitte oder den Linien hoch. Das ist der Punkt der abgedeckt sein muß." Fakt! Auf die ABE, die Euch mit den Fendern mitgeschickt werden, könnt Ihr Euch auch nicht berufen. Da steht ganz klein drin, das für ausreichend Radabdeckung selbst zu sorgen ist. Und das Kennzeichen kann sehr wohl als verlängerte Radabdeckung benutzt werden. Allerdings sind alle Veränderungen der Fender eintragungspflichtig und durch das kürzen kann Euch die 2 Personenerlaubnis entzogen werden.
Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen: Symbol " Prüfschlange " oder E - Zeichen. Doppelscheinwerfer: Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht mit gemeinsamer Streuscheibe. Standlicht nicht vorgeschrieben. Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer können nebeneinander, übereinander oder schräg versetzt zueinander angeordnet sein. Sie müssen möglichst dicht an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein und schon aus kurzer Entfernung wie eine Lichtquelle wirken. Ein Nebelscheinwerfer darf nicht weiter als 250 mm von der Mittellinie entfernt sein und nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser min.40 cm - Max. 100 cm ( Das Motorrad darf nicht breiter als 1 m sein, also Vorsicht bei überbreiten Lenkern, die haben zwar ein Gestaltungsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf Trickes etc. verbaut werden. ) Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. Achtung: Die berühmten Miniblinker ( auch andere ) gibt es auch mit E - Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft, sondern als Positionslampen, z. B. für LKW´s. Bauteile die für Motorräder geprüft sind, haben zusätzlich die Kennzeichnung " R 50 " und die Nummer " 11 " für vorne und die Nummer " 12 " für nach hinten strahlende Bauteile. Es muß ein Rückstrahler ( Katzenauge ) vorhanden sein ( manchmal schon im Rücklicht integriert ). Das Kennzeichen muß beleuchtet sein.
Nicht eintragungspflichtig.
Tip: Also mein Lenker ist exakt 1m breit und ich habe an den Lenkerenden Kellermänner BL 1000 montiert ( Gesamtbreite 1,10 m ). Für beides hatte ich eine ABE und keine Probleme beim TÜV bei der Eintragung. Wenn man nur am Lenker Blinker montieren will und hinten nicht, bleiben nur sogenannte Ochsenaugen übrig. Nur bei denen ist das erlaubt. Bei normalen Kellermännern müßen auch hinten Blinker montiert werden. Wie schon gesagt, bei mir mußte sowohl der Lenker als auch die Kellermänner vorne und hinten eingetragen werden.
Erstzulassung bis 13.09.53
90 Phon
Erstzulassung bis 20.05.56
87 Phon
Erstzulassung bis 31.12.56
84 Phon
Erstzulassung bis 12.09.66
82 Phon
Erstzulassung bis 30.09.83
84 dB (A) N
Erstzulassung bis 30.09.90
82 dB (A) N
Erstzulassung bis 30.09.95
82 dB (A) N
Erstzulassung ab 01.10.95
80 dB (A) N
Eintragungspflichtig
Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert und unterliegt keiner Beschränkung.
Leistungs- und Geräuschmessung.
Ab Bj. 1989 Abgasmessung
eintragungspflichtig
Tip: Das ein neuer Luftfilter ( Hyper Charger ) eingetragen werden muß, weiß ich, aber das beim TÜV eine Leistungs- und Geräuschmessung gemacht wird ist mir neu. Kann ich also nix zu sagen. Mein HC wurde ohne Probleme eingetragen.
Anlagen mit EG - ABE besitzen eine E - Nummern - Stempelung ( großes " E " mit Nummer im Viereck ). Papiere müssen nicht mitgeführt werden.
Nicht eintragungspflichtig ( kann aber auf Wunsch gemacht werden )
Anlagen mit ABE. Papiere müßen mitgeführt werden.
Nicht eintragungspflichtig ( kann aber auf Wunsch gemacht werden )
Eigenbauten sind eintragungspflichtig. Desweiteren müßen Leistungs- und Geräuschmessungen durchgeführt werden. Ab 1989 sogar Abgas-messungen.
Tip: Bei der Eintragung wird eine Identifikationsnummer vergeben, die in die Anlage eingeschlagen werden muß. Also Typenschild, Schlagbuchstaben und Hammer mitnehmen. Der Prüfer darf die Arbeit nicht machen. Selbst ist der Mann. Anlagen ohne jegliche Bezeichnung werden wie Eigenbauten behandelt.
Geänderte Bremsanlagen sind auf jeden Fall eintragungspflicht. Bei Bremsanlagen wird seit einigen Jahren ein so genannter Schleudertest bei der Prüfung verlangt. Bei Enduros durchaus sinnvoll. Achtet bitte drauf, das die Bremsleitungen eine ABE hat. Wenn Ihr euch nicht sicher seit, kauft welche von Spiegler oder Fischer Hydraulik ( ab und zu bei E - Bay für 75 € zu ersteigern ). Die Bremsleitungen müßen in Form und Abmessung der Originalbremsleitung entsprechen. Die Bremsleitungen müßen von einem Fachmann montiert werden. Dazu ist ein Zertifikat und eine ABE mit im Karton. Zubehörbremsbelege müssen eine ABE besitzen ( KBA - Nummer auf der Rückseite ), sonst sind sie eintragungspflichtig !!
Gelten als Gepäck, wenn sie mit geringem Aufwand und ohne Werkzeug abgenommen werden können. Es dürfen keine Lichter etc. an ihnen befestigt sein.
Nicht eintragungspflichtig.
Alle Verkleidungen sind eintragungspflichtig. Alle müßen ein Typenschild auf der Rückseite haben und werden meistens ohne Probleme eingetragen.
Man kann immer mal Pech mit dem Prüfer haben. Keiner weiß wie er drauf ist. Fragt im Freundeskreis rum, wo gute Erfahrungen gemacht wurden. GTU und wie sie alle heißen, die unabhängigen Prüfstellen können Euch bei grundsätzlichen Umbauten wie Heckumbau, Hyper Charger etc. nicht helfen, dazu sind sie nicht befugt. Nur der TÜV ist erste Wahl. Wenn Ihr einen Heck- oder Schwingenumbau ohne Papiere habt und im Hamburger Raum wohnt habt ihr Glück. Ihr habt die Möglichkeit Euch einen Termin im Bike House zu holen. Freitags kommt da immer der TÜV Prüfer und nimmt Custom Bikes ab. Da die Eintragung über die Werkstatt läuft und vom Werkstattmeister erst überprüft und später vom TÜV Prüfer eingetragen werden, ist die Sache etwas teurer. Etwas sehr teurer ! Aber dafür ist alles offiziell, eingetragen und überprüft.